Ägypten Spezialist Tamira Travel - Ägyptenreisen und mehr Ägypten Spezialist Tamira Travel - Ägyptenreisen und mehr
 


Reiseziele:
http://www.reisebuero-tamira-travel.de/

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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für alle Programme des Reiseveranstalters TAMIRA TRAVEL
Nachstehende Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und TAMIRA TRAVEL. Sie ergänzen die Vorschriften des BGB ( § 651 a-k BGB) und füllen diese Vorschriften aus. Mit der Reiseanmeldung erkennt der Reiseanmelder für sich und die von ihm mitangemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter der Reiseanmelder auch in der Folgezeit uns gegenüber auftritt.

1. Abschluß des Reisevertrages und Leistungsumfang
Mit der Anmeldung bietet der Reisende TAMIRA TRAVEL den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TAMIRA TRAVEL zustande. TAMIRA TRAVEL händigt eine schriftliche Reisebestätigung aus. Alternativ kann diese versandt werden. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungen der Reisebeschreibung und den sich hierauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von TAMIRA TRAVEL vor, an das TAMIRA TRAVEL für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Bindungsfrist TAMIRA TRAVEL die Annahme erklärt. Erfolgt die Reiseanmeldung über eine Agentur/ein Reisebüro, ist dies nicht berechtigt, über die Bestätigung bzw. die Reiseausschreibung hinaus abweichende Leistungszusagen im Namen von TAMIRA TRAVEL zu machen. Mit der Reisebestätigung wird der Vertrag auch für TAMIRA TRAVEL verbindlich, wobei die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt

2. Zahlung des Reisepreises
a) Mit der Reisebestätigung bei Flussreisen, Kombinationsreisen Hotel+Fluss, sowie Rundreisen ist eine Anzahlung von 25% mindestens 400,00€ pro Person zu zahlen.Bei Flugreisen/Nur-Hotel-Buchungen ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises, mindestens 300,-€ pro Person fällig. Zuzüglich eventueller Prämien für Versicherungen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet b) Mit Inkrafttreten des vom Bundestag geänderten Paragraphen 651 k (ab 1.1.97) soll die Anzahlung nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Gebühr der jeweiligen Kreditkartenunternehmen in Höhe von 1,5% des Gesamtreisepreises fällig. c) Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. d) Die Reiseuntertaqen werden dem Kunden 10-14 Tage vor der Abreise (nach Zahlungseingang) zugesandt oder ausgehändigt.

3. Leistungs-und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von TAMIRA TRAVEL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen objektiv zumutbar und nicht erheblich sind und den Gesamtzuschitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. TAMIRA TRAVEL ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten. TAMIRA TRAVEL behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

3.1. Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann TAMIRA TRAVEL den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TAMIRA TRAVEL vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann TAMIRA TRAVEL vom Reisenden verlangen.

3.2. Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber TAMIRA TRAVEL erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TAMIRA TRAVEL verteuert hat.

3.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für TAMIRA TRAVEL nicht vorhersehbar waren. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat TAMIRA TRAVEL den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TAMIRA TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TAMIRA TRAVEL über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Flugreisen
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB, § 651 a-k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mitangemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten.

A) Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers. Der Veranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 10 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln oder Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden oder durch die Reiseleiter direkt. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen zu informieren.

B) Direktflüge sind nicht immer "Non-Stop-Flüge" und können insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen.

5.Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzreisende
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TAMIRA TRAVEL. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts kann TAMIRA TRAVEL vom Reisenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Diese entstehen auch ohne sein Verschulden. Dem Reisenden obliegt der Nachweis darüber, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird daher dringend empfohlen.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, betragen die Rücktrittskosten je nach Reiseart:
30.Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
29.-22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
21.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
14.-7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises

Abweichende Rücktrittsgebühren bei Rundreisen mit Nilkreuzfahrten, mit Kreuzfahrten kombinierten Reisen (mit Flug, Hotelaufenthalt, Safari oder Rundreise:
30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
29.-22. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreise
21.15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 14.Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreisen nach dem Packaging-Prinzip bzw. mit tagesaktuellen Preisen zusammenstellt. Hierbei handelt es sich um Leistungen unterschiedlicher Leistungsträger, die im Buchungsfall zu einer Pauschalreise kombiniert (packetiert mit tagesaktuellen Preisen) werden. Es werden Tarife der Fluggesellschaften verwendet, die in der Regel nicht oder nur gegen hohe Gebühren umbuchbar, storniert , bzw. erstattbar sind. Dies gilt hauptsächlich, wenn der Kunde nur einen Flug oder eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn nur ein Hotel gebucht wurde. Aufgrund dieser Besonderheit der gebuchten "Packaging mit tagesaktuellen Preisen "-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 29.-15.Tag 65%
ab dem 14.-7. Tag 75%
ab dem 6.-3.Tag 85%
ab dem 2.Tag 95%
am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

5.3 Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TAMIRA TRAVEL. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TAMIRA TRAVEL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die TAMIRA TRAVEL entstehenden Mehrkosten werden dem Reisenden weiterberechnet. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. In diesem Fall haften der Dritte und der Reisende gegenüber TAMIRA TRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter
TAMIRA TRAVEL kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält,
2. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für TAMIRA TRAVEL nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, daß TAMIRA TRAVEL die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind TAMIRA TRAVEL und der Reisende berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

7. Haftung
Die vertragliche Haftung von TAMIRA TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit TAMIRA TRAVEL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen TAMIRA TRAVEL aus unerlaubter Handlung wegen Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung ebenfalls auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen. TAMIRA TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, DB-Fahrkarten, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen TAMIRA TRAVEL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt TAMIRA TRAVEL die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung ( nur für Flüge nach USA und Kanada ). Kommt TAMIRA TRAVEL bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (2. Seerechtsänderungsgesetz, insbesondere Anlage zu § 664 HGB). Sofern TAMIRA TRAVEL in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.

8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, müssen gegenüber TAMIRA TRAVEL innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Vertragliche Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Geltendmachung solcher Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem TAMIRA TRAVEL die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Eine Agentur/ein Reisebüro, das nicht TAMIRA TRAVEL zugehörig ist, tritt bei Reisevertragsabschluß nur als Vermittler des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Reisenden entgegenzunehmen.

9. Mitwirkungspflicht/Gepäckschäden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der örtlichen Reiseleitung vor Ort eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem jeweiligen Verursacher (z.B. Fluggesellschaft, Hotelleitung, Schiffsleitung) anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist dem Verursacher eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Bitte bedenken Sie, daß Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, TAMIRA TRAVEL nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel, an Bord bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei TAMIRA TRAVEL.

10. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
TAMIRA TRAVEL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheits-vorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
TAMIRA TRAVEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende TAMIRA TRAVEL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß TAMIRA TRAVEL die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch oder Nichtinformation seitens TAMIRA TRAVEL bedingt sind.

11. Gerichtsstand
Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen TAMIRA TRAVEL ist Oldenburg.

Veranstalter:
TAMIRA TRAVEL
Nadorster Strasse 38
26123 Oldenburg

Tel: 04417984 97 27
Fax: 0441/8850849
E-Mail: info@tamira-travel.de
Stand: Januar 2010
 

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